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WEITERBILDUNGSPFLICHT FÜR BERUFSKRAFTFAHRER

Alle Berufskraftfahrer, unabhängig von Besitzstandsrechten, müssen künftig innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Eine Einheit darf 7 Zeitstunden nicht überschreiten. Die erste 35-stündige Weiterbildung ist für Fahrer und Fahrerinnen im Güterverkehr bis zum 10.09.2014 nachzuweisen. Die Kenntnis dieses Stichtages könnte dazu führen, dass Unternehmen der Transportbranche eine ahnliche „take it easy“ Haltung wie zur Einführung der Autobahnmaut an den Tag legen.

Der Gesetzgeber führt in der BKrFQV weiter aus, dass ein früherer oder späterer Abschluss erlaubt ist, um die Termine für die turnusmäßige gesundheitliche Untersuchung (alle 5 Jahre) mit dem Nachweis der Weiterbildung (Ebenfalls alle 5 Jahre) zu synchronisieren. Als spätester Termin ist hierfür der 10.09.2016 vorgesehen.

Wenn diese Synchronisierung von den Fahrern nicht vollzogen wird, müssen sie innerhalb von 5 Jahren zweimal den Führerschein umtauschen. Dies bedeutet erhöhte Kosten, Wartezeiten (die Herstellungszeit eines Kartenführerscheins in der Bundesdruckerei beträgt 2-3 Wochen) und zeitaufwendige Behördengänge.

Folgendes Beispiel des Fahrers Max Mustermann sei an dieser Stelle exemplarisch dargestellt:

Die nächste amtsärztliche Untersuchung zur Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse CE ist am 15.10.2011 fällig. Die Synchronisierung verbunden mit der Eintragung der bereits erwähnten Schlüsselzahl „95“ ist bereits zu diesem Termin notwendig, da das nächste Ablaufdatum des Führerscheins der 15.10.2016 wäre, und somit der späteste vorgesehene Termin 10.09.2016 überschritten würde.

Herr Musterman sollte daher zum 15.10.2011 gemeinsam mit der amtsärzlichen Untersuchung den Nachweis von 35 Weiterbildungsstunden (5 Tage) bei der Erlaubnisbehörde vorlegen. Das hätte zur Folge, dass Herr Mustermann für den Rest seiner Fahrerkarriere im 5-Jahresrythmus ist.

Wenn wir davon ausgehen, dass die Planung jährliche Weiterbildungsveranstaltungen vorsieht, hätte ihr Mitarbeiter Herr Mustermann die erste Weiterbildungseinheit bereits 2007 (!) absolvieren müssen.