Führerschein in 2 Wochen


Jetzt anfangen!

Führerschein in 10 Werktagen*

ACADEMY Fahrschule SGH GmbH – Führerschein in 10 Werktagen*
*Wenn Antragstellung von der Führerscheinstelle genehmigt wurde.

So schnell wie möglich den Führerschein in der Tasche haben?    - Kein Problem bei uns!

Egal ob du den Führerschein in den Ferien machen willst, während deiner Semesterferien, weil du gerade etwas Zeit über hast oder einfach schnell deinen Führerschein in der Tasche haben musst aus beruflichen Gründen- wir garantieren dir das du den Führerschein Klasse B197 in 10 Werktagen schaffst! 

Wichtig: Die Antragstellung muss zum Startbeginn von der Führerscheinstelle genehmigt sein.

Die Theorie sowie Praxis haben wir dir kompakt aufbereitet, sodass du alles wichtige im Überblick hast.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Die Anmeldung zum Ferienführerschein kann in jeder unserer 10 Filialen stattfinden. Wir planen mit dir gemeinsam individuell deine Intensivausbildung, du erhälst deinen Ausbildungsvertrag sowie alle wichtigen Dokumente und Infos, welche Du für die Antragstellung und die Führerscheinausbildung brauchst.
  • Der Führerscheinantrag: Bitte bedenke, das die Führerscheinstelle zwischen 6-12 Wochen für die Genehmigung des Antrages braucht. Der genehmigte Antrag wird benötigt damit eine Prüfung stattfinden kann - ohne genehmigten Antrag der Führerscheinstelle keine Prüfung!

Dokumente für den Führerscheinantrag

Für den Führerschein der Klasse B197 brauchst du:

  • Einen gültigen Personalausweis (gültiger Reisepass oder Aufenthaltstitel)
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Führerscheinantrag (bekommst du von uns)
  • Die Bescheinigung für den Erste-Hilfe-Kurs
  • Eine Sehtest Bescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
     

Für Begleitetes Fahren (BF17) brauchst Du zusätzlich noch folgende Unterlagen von deiner Begleitperson:

  • Beiblätter der Begleitpersonen (bekommst du von uns)
  • Personalausweis Kopie (pro Begleitperson)
  • Führerschein Kopie (pro Begleitperson)

(Dein Antrag gibst du bei deinem jeweiligen Wohnort Rathaus/Bürgeramt persönlich ab. Deine Eltern können mit, aber Du musst selbst auch dabei sein)

Deine Vorteile beim 10 Tage Ferienführerschein

ACADEMY Fahrschule SGH GmbH – Deine Vorteile beim 10 Tage Ferienführerschein

Zeitersparnis + Effektive Ausbildung + Kostenersparnis + Flexibilität = Intensivführerschein 

Viel lernen in kurzer Zeit: Bei unserem Intensivführerschein dreht sich tagelang alles um Vorfahrtsregelungen, Verkehrsschilder und das Verhalten im Straßenverkehr. Wer sich so intensiv mit den unterschiedlichen Themen auseinandersetzt, der ist meist konzentrierter und weniger abgelenkt – somit fällt dir das Lernen für den Führerschein einfach leichter, da du voll im Thema bist.

Und auch bei Fahrstunden gilt in der Regel: Es lernt sich schneller, je konsequenter gefahren wird. Wer nur alle zwei Wochen eine Fahrstunde hat, vergisst gerne Mal das ein oder andere gelernte. Wir wollen dich so schnell und effektiv wie möglich zum Führerschein bringen, mit unserer Garantie: Keine Fahrstunde zu viel!

Parallel zu Schule oder Job ist die Fahrschulausbildung über Monate hinweg oftmals ein zusätzlicher Stressfaktor - diesen Stressfaktor wollen wir dir nehmen!

Wir beraten dich gerne und suchen gemeinam einen geeigneten Zeitpunkt um zu starten.

DAS ERWARTET DICH IN DEN 10 TAGEN FERIENFÜHRERSCHEIN:

Theorie

Pflichtstunden Theorie

Theoriestunden werden als 90-minütige Doppelstunde besucht. Insgesamt benötigen Sie 14 Stunden (12 für den Grundstoff, 2 weitere für Zusatzstoff).

2 Grundstoff Unterrichte sind pro Tag möglich. (Tipp: Du kannst pro Tag auch 2x Grundstoff besuchen + zusätzlich 1x Klassenspezifisch Kl.B)

Praxis

Pflichtstunden Praxis

Wie viele Praxisstunden du genau brauchst, ist nicht gesetzlich vorgegeben. Wir starten mit Übungsfahrten.

Fest vorgesehen sind die sogenannten Sonderfahrten (à 45 min): 

  • 5 Überlandfahrten
  • 4  Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
Prüfung

Die Prüfungen

Die Theorieprüfung* findet beim TÜV SÜD statt.

Deine Praxisprüfung* startet nach Absprache.

*Wenn Antragstellung von der Führerscheinstelle genehmigt wurde.