Das Fahreignungsseminar zum Punkteabbau (FES-Kurse)


Einstieg jederzeit möglich

Das Fahreignungsseminar zum Punkteabbau

Mithilfe eines Fahreignungsseminars möchtest Du Punkte abbauen? Dann sind wir Dein idealer Ansprechpartner!

FES-KURSE – Beginn jederzeit möglich!

Info und Reservierung

per Telefon: 07131-962256 oder

E-Mail: info@academy-sgh.de

Seit dem 01.05.2014 führen wir in unserer zertifizierten Fahrschule in Heilbronn Fahreignungsseminare (FES) durch.

Du hast einen aktuellen Punktestand zwischen 1 und 5? Melden Dich bei uns, wir werden Dir erklären, wie Du diesen reduzieren kannst.

Das Verkehrszentralregister ist zum Fahreignungsregister umbenannt worden.

Am 01.05.2014 sind die Bestimmungen der seit 2010 betriebenen Reform des Mehrfachtäter-Punktesystems und des Verkehrszentralregisters in Kraft getreten.

Die wichtigsten Eckpunkte in Kürze:

- Das Verkehrszentralregister heißt jetzt Fahreignungsregister (wird beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt).

- Das Mehrfachtäter-Punktesystem ist in Fahreignungs-Bewertungssystem umbenannt worden.

- Die Obergrenze für Verwarnungsgelder wurde von bislang 35,00 € auf 55,00 €, die Eintragungsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von bisher 40,00 € auf 60,00 € angehoben.

- Im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems werden nur noch Verkehrszuwiderhandlungen berücksichtigt, die in Anlage 13 der FeV benannt werden.



Punkte-Tacho (Quelle: BMVBS)

Anzahl Verkehrszuwiderhandlung
3 Punkte für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind.
2 Punkte für Straftaten, sofern sie mit keinerEntziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
1 Punkt für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten

Tilgungsfristen
Eine Tilgungshemmung gibt es nicht mehr. Das heißt, Punkte werden unabhängig davon gelöscht, ob neue Eintragungen hinzukommen.
Zur Kompensation werden die Tilgungsfristen verlängert.
Tilgungsfristen beginnen einheitlich ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft.

Tilgungsfristen Verkehrszuwiderhandlung
10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre
5 Jahre bei anderen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnus oder Anordnung einer Sperre und besonders schweren Ordnungswidrigkeiten
2,5 Jahre bei weniger schweren Ordnungswidrigkeiten

Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Punkte entstehen künftig einhaltlich mit dem Tag der Rechtskraft,aber rückwirkend zum Zeitpunkt des Tattages. Berechnung der Punkte erfolgt damit weiterhin auf der Grundlage des Tattages.

Punkte Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde Einmal innerhalb von fünf Jahren
1 bis 3 Punkte Vormerkung ( Warnung ohne Folgen, keine Benachrichtigung der Fahrerlaubnisbehörde durch KBA, kein Schreiben an Betroffenen durch Fahrerlaubnisbehörde ) 1 Punkt Abzug durch freiwilliges Fahreignungsseminar möglich 
4 bis 5 Punkte der Betroffene wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich ermahnt und auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen.( 1.Mahnstufe)  1 Punkt Abzug durch freiwilliges Fahreignungsseminar möglich 
6 bis 7 Punkte der Betroffene wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. ( 2.Mahnstufe ) kein Punkteabbau möglich ! 
8 Punkte die Fahrerlaubnis wird entzogen ( 3.Mahnstufe )  

Alle Maßnahmestufen müssen in jedem Einzelfall durchlaufen werden, bevor die Maßnahmen der jeweils nächsten Stufe ergriffen werden dürfen. Ein Punkteabbau von einem Punkt nach freiwilligem Seminarbesuch ist nur bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten möglich und nur einmal innerhalb von fünf Jahren.
Seminare ohne Punkteabzug können dagegen beliebig oft wahrgenommen werden.
Behördliche Anordnungen von Fahreignungsseminaren ( FES) gibt es nicht.

Einordnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Punktestand vor dem 1. Mai 2014 Fahreignungs-Bewertungssystem ab dem 1.Mai 2014 Stufe
1-3 1 Vormerkung
4-5 2 Vormerkung
6-7 3 Vormerkung
8-10 4 1.Ermahnung
11-13 5 1.Ermahnung
14-15 6 2.Verwarnung
16-17 7 2.Verwarnung
18 oder mehr Punkte 8 3.Entzug

 

Überliegefrist

Die Überliegefrist beträgt weiterhin ein Jahr. Sie ist notwendig, um einen tatsächlichen Punktestand zu bereits vorhandenen Punkten feststellen zu können, der erst nach der Tilgungsfrist bekannt werden kann. Dieser Sachverhalt ergibt sich immer dann, wenn die Rechtskraft von Zuwiderhandlungen, deren Tattag innerhalb der Tilgungsdauer vorhandener Punkte liegt, erst nach der Tilgungsreife vorhandener Punkte ( also in der Überliegefrist ) eintritt.

Damit wird auch der Fahrerlaubnisbehörde die Verwertung von Eintragungen, deren Tilgungsfrist erreicht ist, ermöglicht, sofern weitere Verstöße vorliegen, deren Tattag vor dem Ende der Tilgungsfrist, aber deren Rechtskraft jedoch danach liegt. 

Quelle: Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.

Wie erfahre ich meinen Punktestand ? Richten Sie Ihre Anfrage mit Ihren Personendaten (siehe Formular) und „amtlich beglaubigter“ Unterschrift oder mit Ihren Personendaten (siehe Formular) und „Ihrer persönlichen“ Unterschrift (nicht „amtlich beglaubigt“) und die vergrößerte Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.