Beschleunigte Grundqualifikation

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Beschleunigte Grundqualifikation gemäß BKrFQG 

 

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Busfahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW Fahrer.

Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erwerben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C /CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die so genannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.


Die Schlüsselnummer 95 und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr erhalten Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst 140 Unterrichtseinheiten theoretische und praktische Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen. Bei dieser Schulung gibt es keine Möglichkeit die Prüfung in einer anderen Sprache abzulegen.
Nach Erhalt der Bescheinigung (IHK) reichen Sie diese bei der Führerscheinstelle ein, dort wird Ihnen dann die Kennziffer 95 eingetragen.

 

Lehrgangsdauer

 

- 140 Stunden zu je 60 Minuten (theoretischer und praktischer Ausbildung).

- Schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ( 90 min ).